AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MAIREC Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau
Stand Mai 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MAIREC Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau
Stand Mai 2020
Sollten die Ergebnisse des Schiedslabors zwischen den jeweiligen Ergebnissen des Vertragspartners und von MAIREC liegen, ist der Mittelwert zwischen dem Ergebnis des Schiedsrichters und dem Ergebnis der dem Schiedsrichter näherstehenden Partei sowohl für den Vertragspartner als auch für MAIREC verbindlich.
Liegt das Ergebnis der Schiedsrichteranalyse außerhalb der Ergebnisse beider Parteien, wird die Analyse der Partei, die dem Wert der Schiedsrichteranalyse am nächsten kommt, für die Abrechnung verwendet.
Die Schiedsanalysekosten sind von dem zu tragen, dessen Analysewert am weitesten vom Analysewert des Schiedsergebnisses abweicht. Bei gleicher Abweichung werden die Kosten anteilig getragen. Nach abgeschlossener Gewichtsfeststellung, Bemusterung und ggf. Entnahme von Mustern für den Vertreter und die Schiedsanalyse ist MAIREC zur sofortigen Verarbeitung des Materials berechtigt.
Mit einer Anzahlung, unabhängig von der Höhe, geht das Material unwiderruflich in MAIREC Eigentum über, unbeschadet der Verpflichtung von MAIREC, die vollständigen vergütungsfähigen Edelmetallinhalte zu vergüten.
Jedem Los sind Lieferpapiere mit mindestens folgenden Angaben beizufügen:
▪ Annex VII
▪ Begleitscheine
▪ Lieferschein
▪ Proforma Rechnung